Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben in den planungsrechtlichen Rahmen passt (etwa über Bebauungsplan oder Beurteilung nach den Vorgaben der Bauleitplanung). Danach reichen Sie einen Bauantrag ein, die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, und erst im Anschluss erteilt die Behörde die Genehmigung oder fordert Nachbesserungen an. Als Grundlage dient dabei das bundeseinheitliche Grundprinzip aus der Musterbauordnung, das in den Details jedoch in jedem Bundesland unterschiedlich ausgestaltet wird. Der entscheidende Unterschied zwischen den Ländern liegt in der konkreten Ausführung: Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, wie das Verfahren im Einzelnen läuft und welche Anforderungen dabei gelten. Dazu gehört unter anderem, wie weit der Weg über eine Genehmigung tatsächlich geht – also ob bestimmte Vorhaben verfahrensfrei oder nur mit vereinfachten Schritten abgewickelt werden können. Ebenso unterscheidet sich, wer bauvorlageberechtigt ist und welche Unterlagen im jeweiligen Landesverfahren typischerweise mit dem Bauantrag einzureichen sind. Auch digitale Antragswege sind nicht überall in gleicher Form verfügbar, weshalb es sich lohnt, die Angebote der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor Ort zu prüfen. Für die Planung bedeutet das: Auch wenn das Verfahren in der Grundlogik überall ähnlich ist, sollten Sie sich nicht allein auf allgemeine Beschreibungen verlassen. Stattdessen ist ein Blick in die landesspezifischen Regeln und in die Zuständigkeiten vor Ort sinnvoll, bevor Sie mit dem Bauantrag starten. So vermeiden Sie Verzögerungen, weil Sie die Anforderungen an Unterlagen, Zuständigkeit und Verfahrensart frühzeitig mit einplanen können. Der Ablauf ist bundesweit vergleichbar, die Details sind aber Ländersache. Darum lohnt sich vor dem Antrag immer die Abstimmung mit der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Braunschweig
Zuständig ist das Bauordnungsamt in Braunschweig. Niedersachsen nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".
Zur Digitalen Baugenehmigung (Niedersachsen)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Niedersachsen
In Niedersachsen lohnt es sich für Bauherren, früh zu klären, ob das eigene Vorhaben genehmigungsfrei bleibt oder ob eine Genehmigung erforderlich ist. Denn verfahrensfreie Vorhaben können zwar ohne formelles Genehmigungsverfahren auskommen, dennoch gelten weiterhin die materiellen Regeln des Planungs- und Bauordnungsrechts. Achten Sie deshalb besonders auf die Einbindung in die Umgebung, die Einhaltung der Vorgaben aus der Bauleitplanung und darauf, welche Unterlagen Sie für eine mögliche Prüfung bereithalten müssen. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und Verzögerungen im weiteren Ablauf.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Braunschweig.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.